Brandschutz
Brandschutz an der Fassade
Für sogenannte Kompaktfassaden mit einer verputzten Aussenwärmedämmung (VAWD), die von Gipserunternehmen ausgeführt werden, gibt es bei Neubau und Renovation drei Varianten, um den Brandschutz sicherzustellen:
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Konstruktion mit nichtbrennbaren Dämmmaterialien
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Einsatz eines Brandriegels
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Verwendung von Konstruktionen, die von der VKF anerkannt sind
Alle diese drei oben aufgeführten Varianten müssen von der VKF annerkannt sein. Dabei gelten je nach Gebäudehöhe und -nutzung unterschiedliche Anforderungen und Vorschriften. Diese sind in der Brandschutznorm zu finden.
Die Konstruktion mit nichtbrennbaren Materialien ist in allen Fällen der einfachste Weg bei einer verputzten Aussenwärmedämmungen, um den Brandschutz zu erfüllen. Meist kommt eine Dämmung aus Mineralwolle zum Einsatz. Diese kann nicht brennen und hat weitere positive Eigenschaften: Sie ist langlebig, diffusionsoffen und resistent gegen Verrottung, Ungeziefer- und Pilzbefall.
Bis zu einer gewissen Gebäudehöhe sind Dämmungen aus Polystrol (EPS und XPS) sowie Hartschaum (PIR und PUR) möglich, die günstiger sind als Mineralwolle. Diese Materialien halten dem Feuer nur bis zu einer gewissen Temperatur stand. Deshalb müssen Brandriegel aus nichtbrennbarem Material eingebaut werden.
Brandschutz mit Trockenbau
Im Innern von Gebäuden lässt sich der Brandschutz mit Trockenbau-Konstruktionen an Wänden, Decken und Böden sicherstellen. Dabei gelten je nach Art beziehungsweise Nutzung eines Gebäudeteils unterschiedliche Regeln. Entscheidend ist, wie lange im Brandfall, die Trockenbau-Konstruktion dem Feuer standhält. Daraus ergeben sich die Feuerwiderstandsklassen EI 30 (30Minuten) , EI 60 (60 Minuten) und EI 90 (90 Minuten).
Gipsplatten und Metallprofile, die im Trockenbau eingesetzt werden, sind grundsätzlich nicht brennbar. Um die vorgeschriebene Feuerwiderstandsklasse zu erreichen, sind folgende Massnahmen möglich:
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Montage mehrerer Gipsplatten übereinander
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Montage spezieller Feuerschutzplatten
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Nicht brennbare Dämmung
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Feuerfeste Abdichtung der Öffnungen für Leitungen (Strom, Lüftung, Wasser) in der Trockenbau-Konstruktion
Brandschutzbeschichtungen und -putze
Brandschutzbeschichtungen
Stahlbauteile lassen sich mit Brandschutzbeschichtungen, auch dämmschichtbildende Brandschutzsysteme genannt, sichern. Diese quellen bei Hitzeeinwirkung auf, bis sie zirka die 50-fache Dicke der ursprünglichen Beschichtung erreichen. Das bewirkt, dass die Stahlkonstruktion erst mit Verzögerung diejenige Temperatur erreicht, bei der sie nicht mehr tragfähig ist und einzuknicken droht.
Dämmschichtbildende Brandschutzsysteme dürfen nur angewendet werden, wenn eine schriftliche Bewilligung der kantonalen Brandschutzbehörde vorliegt. Eine solche einzuholen, liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Bauherrschaft, die in der Regel die Planung damit beauftragt. Auch für die Ausführung, die Bauabnahme und den Unterhalt der Beschichtung gelten Regeln, die in der Brandschutzmusterweisung der VKF nachzulesen sind.
Es gibt Brandschutzbeschichtungen auch für Holz- und Betonkonstruktionen.
Brandschutzputze
Der Brandschutz von Stützen und Trägern aus Beton oder Stahl lässt sich auch mit speziellem Brandschutzputz sicherstellen, wenn an diese Bauteile keine speziellen Anforderungen an die Oberflächenbeschaffenheit gestellt werden. Dieser ist vom Fachmann einfach und schnell zu verarbeiten und damit weniger aufwendig als der Schutz von solchen Bauteilen durch eine Trockenbaukonstruktion. Zudem wird Brandschutzputz relativ dünn aufgetragen und braucht dadurch weniger Platz.
Das Thema Brandschutz gehört immer in die Hände erfahrener Experten. Sprechen Sie daher bei Ihrem Projekt mit Ihrem Architekt, Ihrem Planer oder dem ausführenden Unternehmen.