Schimmelpilzsanierung
Kategorisierung des Befalls
In Bezug auf die Sanierung, die dabei zu erwartende Gefährdung und die zu treffenden Schutzmassnahmen werden Schimmelpilzschäden in zwei beziehungsweise drei Klassen unterteilt. Je nach Ausdehnung und Art des Befalls sowie der zu erwartenden Dauer der Arbeiten sind während der Sanierung geringe oder hohe Schimmelpilzsporen-Expositionen zu erwarten. Die Schutzmassnahmen sind aufgrund der Klassierung zu planen und umzusetzen.
Kat. 0
Zu finden sind Spuren von Schimmel auf einer Fläche bis 100 Quadratzentimeter (an einer einzelnen Stelle). Gemäss dem Bundesamt für Gesundheit ist ein solcher Schimmelbewuchs als gesundheitlich und bauphysikalisch unproblematisch anzusehen. Mieter/-innen sollen das Problem dem Vermieter melden. Der Schimmel kann mit Wasser und Haushaltsreiniger, gegebenenfalls mit einer wässrigen Hypochloritlösung oder 70 bis 80 % Ethylalkohol gereinigt werden.
Kat. 1
In die Kategorie 1 fallen oberflächlicher Schimmelbewuchs oder Stockflecken in einem Raum bis 0.5 Quadratmeter oder ein dichter Befall bis 100 Quadratzentimeter. Bauphysikalisch ist die Situation weniger problematisch, jedoch sollte die Situation im Sinne der Gesundheit behoben werden. Sanierungsmassnahmen sind sinnvollerweise von Fachpersonen durchzuführen.
Kat. 2
Alles, was über die davor genannten Befälle hinausgeht, wird in die Kategorie 2 eingestuft. Hier herrscht ein hohes Gesundheitsrisiko und auch bauphysikalische Probleme können vorhanden sein. Es muss umgehend eine Schadensabklärung durch eine Spezialfirma gemacht werden, eine Eigensanierung ist zu unterlassen.
Auswahl des Sanierungsverfahren
Für die Auswahl des Sanierungsverfahrens sind die Art des Befalls und die Art des Untergrundes entscheidend. Ein oberflächlicher Befall von geschlossenen, gut reinigungsfähigen Oberflächen kann mit einfachen Methoden entfernt werden. Sind tiefere Schichten des Untergrundes befallen, ist der Untergrund in der Regel zu entfernen. Befallene Bauteile, die ersetzt werden können, sind zu ersetzen.
Die während der Sanierung eingesetzten Verfahren und Arbeitstechniken haben einen entscheidenden Einfluss auf die zu erwartende Menge an freigesetzten Sporen und Pilzfragmenten. Aus Sicht des Arbeitnehmerschutzes und des Schutzes der Umgebung sind möglichst staubarme Techniken einzusetzen.
Eine Sanierung muss immer von einer Fachperson durchgeführt werden. In unserem Branchenverzeichnis finden Sie passende Unternehmen.
Massnahmen nach der Sanierung
Die wirksamste und kostengünstigste Methode, nutzungsbedingten Schimmelbewuchs zu verhindern, ist die richtige Regulierung und Kontrolle der Luftfeuchtigkeit in Innenräumen. Das Lüften von Räumen sorgt nicht nur für den Austausch schlechter und verbrauchter Luft, sondern auch für diese Regulierung. Zum richtigen Lüften von Wohnräumen sind sehr viele Merkblätter und Publikationen erhältlich. Vor allem bezüglich Häufigkeit und Zeitdauer des Lüftens gehen die Meinungen jedoch stark auseinander. Für Wohnräume wird eine relative Luftfeuchtigkeit von 30 bis 50 Prozent empfohlen. Mit einem Hygrometer (Feuchtigkeitsmesser) kann dieser Wert einfach überwacht werden.