Betrüger bieten Renovationsarbeiten an und setzen Opfer unter Druck
Herr W. wohnt in einem ruhigen Einfamilienhaus-Quartier einer mittelgrossen Gemeinde im Baselbiet. Der 90-jährige Betriebsökonom bezeichnet sich als jemand, der rational handelt und sich nicht so einfach vereinnahmen lässt. Trotzdem ist er einem Betrüger auf den Leim gegangen.
W. hat sich seit einiger Zeit mit dem Gedanken befasst, sein Haus und vor allem die Fassade mal wieder renovieren zu lassen. Eines Tages klingelt es und vor der Tür steht ein Handwerker, der genau dies anregt. W. bittet ihn herein, die beiden setzten sich an den Esstisch und kommen ins Gespräch.
Seriöser Eindruck
Der Handwerker spricht gut Deutsch mit einem französischen Akzent. Er habe sympathisch gewirkt und gesagt, er habe ein Baselbieter Unternehmen von seinem Vater übernommen, erzählt W., «er nahm mich ernst und ging auf meine Fragen ein».
Ohne das Haus genauer anzusehen, macht der Handwerker eine Offerte für die Renovation der Fassade, der Aussentüren und des Sockels für 39'000 Franken. Er präsentiert ein Formular mit Firmennamen und -adresse, schreibt seinen Nachnamen und seine Handynummer drauf und füllt es mit den auszuführenden Arbeiten sowie dem Betrag aus. Auf dem Formular steht unter anderem «Das Unternehmen ist nicht steuerpflichtig».
Zur Unterschrift gedrängt
Als W. zögert, drängt ihn der Handwerker zur Unterschrift, denn so könnten die Arbeiten gleich beginnen. W. unterschreibt. Am nächsten Tag wird das Gerüst gestellt und am Morgen darauf beginnen die Renovationsarbeiten, die rund drei Wochen dauern werden.
Nach einer Woche weist der Handwerker seinen Kunden W. darauf hin, dass das Dach, die Holzfenster, die Untersichten renoviert und Holzbauteile an verschiedenen Stellen ersetzt werden müssen. Dazu kommen diverse kleinere Arbeiten an Haus und Umschwung. Er legt W. einen Vertrag über 81’000 Franken vor, wobei er ihm mit 10'000 Franken «entgegenkommt». W. erhält keine Kopie des daraufhin abgeschlossenen Vertrags, auch später nicht, als er eine einfordert.
Keine Rechnung gestellt
W. gibt bei der Bank eine Teilzahlung in Auftrag. Der Handwerker drängt ihn darauf dazu, sofort auch den Rest zu überweisen mit dem Argument, dass er bereits 80'000 Franken für Material und Arbeiterlöhne aus dem eigenen Sack habe bezahlen müssen. Eine Rechnung hat er für keine der Arbeiten gestellt. Er verspricht aber, eine zu schicken, damit W. die Renovationsarbeiten von den Steuern abziehen kann.
Rund zwei Wochen nach dem ersten Besuch durch den Handwerker erzählt W. einem seiner Söhne von der Sache, der ihn darauf hinweist, dass die Beträge völlig überrissen sind. Als der Handwerker zusätzlich zu den insgesamt 21'000 Franken nochmals 16'000 Franken verlangt, verweigert W. die Zahlung.
Arbeiten unvollständig ausgeführt
Knapp drei Wochen nach Beginn der Arbeiten wird das Gerüst abgebaut. Ein Teil der Arbeiten sind jedoch nicht abgeschlossen und der Handwerker erscheint auch nicht mehr. W. schickt dem Handwerker einen eingeschriebenen Brief, in dem er vom Vertrag zurücktritt. Der Brief wird nicht abgeholt.
W. und sein Sohn überprüfen die Arbeiten. Diejenigen an der Fassade und den Fenstern scheinen ihnen korrekt ausgeführt worden, andere eindeutig nicht und vor allem zu einem in ihren Augen völlig überteuerten Preis. Sie zeigen den Handwerker bei der Polizei wegen Wucher an. Unterdessen läuft ein Prozess gegen ihn wegen verschiedener Delikte, wobei auf der Klägerseite zwei weitere Parteien stehen, die auf gleiche Art geschädigt worden sind wie Herr W. Es stellt sich zudem heraus, dass der Handwerker anders heisst, als er W. angegeben hat.
Psychologisch geschickt vorgegangen
«Dem Mann ist es gelungen, meinen Vater psychisch in eine Situation zu bringen, in der er völlig überrissene Beträge bezahlt hat, ohne uns Söhne zu informieren», sagt einer der Söhne von W. Dies hat der Handwerker geschafft, in dem er einerseits nett und freundlich war (unter anderem duzte er W. sofort), anderseits aber auch manipulativ vorging und Druck ausübte. Ein Beispiel: Als W. seine Söhne dann doch informiert hatte, riet er ihm, nicht auf diese zu hören, denn sie wollten nur an sein Geld.
Für W. und seinen Sohn ist nach der schlechten Erfahrung klar: «Man darf keine Aufträge an Handwerker vergeben, die unaufgefordert an der Tür klingeln.»
Laufbetriebe schaden Kunden, Wirtschaft und Sozialwerken
Firmen, die an der Tür klingeln und Bauarbeiten anbieten, nennt man Laufbetriebe. Typische Angebote sind die Renovation von Fassaden oder Fensterläden, oft zu Dumpingpreisen. Ihr Ziel sind meist ältere Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer.
Solche Laufbetriebe schaden nicht nur seriösen Unternehmen, deren Offerten realistische Preise für korrekt ausgeführte Arbeiten enthalten. Auch die Sozialwerke leiden, da meist keine Löhne offiziell abgerechnet werden und daher die Abgaben an Arbeitslosenversicherung, Pensionskasse und AHV entfallen. Auch werden Umweltgesetze nicht eingehalten. Und wenn ein unzufriedener Kunde reklamieren möchte, läuft er oft ins Leere, weil diese «Firmen» nicht oder nicht mehr auffindbar sind. Dazu kommt, dass für Renovationsarbeiten ohne korrekte Rechnung keine steuerlichen Abzüge geltend gemacht werden können.
Grundsätzlich klingeln seriöse Unternehmen nicht an der Tür, um ihre Arbeiten anzubieten. Der Schweizerische Maler- und Gipser-Unternehmerverband SMGV rät Besitzerinnen und Besitzern von Liegenschaften, Laufbetriebe abzuwimmeln und allgemein nicht auf ungefragt gemachte Angebote einzugehen. Falls ein Angebot doch geprüft wird, zeigt eine kurze Recherche zum Beispiel im Internet, ob eine Firma als seriös gelten kann oder nicht. Dazu eignet sich das Branchenverzeichnis auf der Website appliform.ch, in dem die Mitgliederbetriebe des SMGV in der jeweiligen Region zu finden sind. Bei Fragen kann auch der SMGV kontaktiert werden.
Wichtig ist es, immer eine detaillierte Offerte und eine korrekte Rechnung zu verlangen. Letztere dient auch dazu, die Renovation gegenüber den Steuerbehörden zwecks Steuerabzugs belegen zu können.
Text und Bild: Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband SMGV