Eigenmietwert: Abschaffung gefährdet Klimaziele und Sozialwerke
Wird in der Abstimmung vom 28. September 2025 der Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften angenommen, erfolgt die mit dieser Vorlage verknüpfte Abschaffung des Eigenmietwerts. Damit fallen auch die steuerlichen Abzüge von Kosten für Unterhaltsarbeiten sowie Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen an Liegenschaften weg.
Abschaffung fördert Schwarzarbeit
Mit diesem steuerlichen Systemwechsel sind Bauherrschaften nicht mehr auf eine ordnungsgemässe Rechnung angewiesen, mit der sie gegenüber den Steuerbehörden die Arbeiten für Unterhalt, Energieeffizienz und Umweltschutz belegen können. Das öffnet der Schattenwirtschaft (Schwarzarbeit, Aufträge ohne Rechnungsstellung) Tür und Tor.
Arbeiten ohne ordentliche Rechnungsstellung umgehen die Mehrwertsteuer. Zudem zahlen die ausführenden Betriebe keine Suva-Prämien und Beiträge an AHV/IV, Arbeitslosenversicherung, Erwerbsersatzordnung und berufliche Vorsorge. Eine solche Entwicklung schadet der ganzen Wirtschaft und Gesellschaft.
Energetische Sanierung sehr wichtig
Im Hinblick auf die vom Bund angestrebte deutliche Reduktion des CO2-Ausstosses ist die energetische Sanierung von Gebäuden sehr wichtig. Sind Kosten dafür nicht mehr steuerlich abzugsfähig, vermindert dies die Anreize bei den Bauherrschaften für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen. Oft ist nämlich die Steueroptimierung ein wichtiges Kriterium für eine energetische Sanierung im Zuge einer Renovation.
Gemeinsam mit dem Wirtschaftsdachverband aeesuisse, dem Dachverband der Bauwirtschaft bauenschweiz sowie dem Ausbaugewerbe sagt der SMGV deshalb klar Nein zum Systemwechsel am 28. September 2025.
Text: Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmerverband SMGV
Bild: Gewerbe-Allianz «NEIN zum Sanierungs-Stopp»