Abschaffung Eigenmietwert ab 2029
Am 28. September 2025 hat die Schweiz Ja zur Abschaffung des Eigenmietwerts gesagt. An seiner Sitzung vom 1. April hat der Bundesrat nun beschlossen, dass der Eigenmietwert von selbst genutztem Wohneigentum ab dem Steuerjahr 2029 nicht mehr versteuert werden muss. Damit entfällt ab dem 1. Januar 2029 auch der Abzug der Kosten für den Liegenschaftsunterhalt bei Bund, Kantonen und Gemeinden. Bei vermietetem oder verpachtetem Wohneigentum bleibt der Unterhaltskostenabzug erhalten.
Die Abschaffung des Eigenmietwerts hätte bereits ab 2028 erfolgen können. Mit der Inkraftsetzung per Januar 2029 erhöht sich die Übergangsfrist um ein Jahr, in dem Eigentümer Unterhaltsmassnahmen an ihrem Objekt durchführen können, welche Sie in Abzug bringen können. Diese Verlängerung kommt den Handwerksunternehmen ebenfalls zugute. Sie erhalten damit ein zusätzliches Jahr, um diese Aufträge zu planen und auszuführen.
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