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Abschaffung Eigenmietwert ab 2029

08.04.2026
Die Abschaffung des Eigenmietwerts ist beschlossen und tritt ab 2029 in Kraft, dies mit spürbaren Auswirkungen für Wohneigentümer und die Bauwirtschaft. Die verlängerte Übergangsfrist eröffnet zusätzliche Möglichkeiten für steuerlich relevante Unterhaltsarbeiten und deren Planung.
  • Drei Häuser im Vordergrund, im Hintergrund ein Bauplan. | © IStock

    Die Abschaffung des Eigenmietwerts tritt per 1. Januar 2029 in Kraft.